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PRIVACY POLICY

Imprint

APES Production GmbH

Juliusstrasse 36

22769 Hamburg

Vertreten durch die Geschäftsführer

Younes Marquardt, Julian Schmitz

Eintragung im Handelsregister:
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Registernummer: HRB 176560

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE354718886

t: +49 40 56 1150-20
m: hello@weloveapes.io
w: www.weloveapes.io

 

Haftungsausschluss

Alle Inhalte unseres Internetauftrittes wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Gewissen erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs. 1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden der o.g. Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte unverzüglich entfernen. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Data Privacy

1   Geltungsbereich dieser Datenschutzerklärung

 

In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten beim Besuch unserer Website von APES Production GmbH.

 

2 Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

 

Verantwortlicher: APES Production GmbH

Juliusstraße 36

22769 Hamburg

t: +49 40 56 1150-20

E-Mail: im: hello@weloveapes.io

 

Datenschutzbeauftragter:

Younes Marquardt

Juliusstraße 36

22769 Hamburg

t: +49 40 56 1150-20

E-Mail: im: younes@weloveapes.io

 

3. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung

 

Datenschutzerklärung für den Besuch unserer Website

Beim Besuch unserer Website www.weloveapes.io werden automatisch bestimmte Daten erhoben und gespeichert. Diese Informationen dienen verschiedenen Zwecken und werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt.

  • Erhebung und Speicherung von Zugriffsdaten

  • Beim Aufrufen unserer Website werden Zugriffsdaten durch den von Ihnen verwendeten Browser automatisch an unseren Server gesendet und in einem Logfile gespeichert. Diese Zugriffsdaten umfassen:

  • IP-Adresse des anfragenden Rechners

  • Datum und Uhrzeit des Zugriffs

  • Name und URL der abgerufenen Datei

  • Website, von der aus der Zugriff erfolgt (Referrer-URL)

  • Browsertyp und Version sowie das Betriebssystem Ihres Geräts

  • Anfragender Provider

Diese Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:

  • Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus der Website

  • Gewährleistung einer komfortablen Nutzung unserer Website

  • Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität

  • Statistikerstellung und weitere administrative Zwecke

Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse ist notwendig, um die Auslieferung der Website an Ihr Gerät zu ermöglichen und die Sicherheit unserer Systeme zu gewährleisten. Die IP-Adresse wird für die Dauer von 30 Tagen gespeichert und anschließend gelöscht.

 

4. Rechtsgrundlage

 

Gemäß den Bestimmungen des Art. 13 DSGVO informieren wir Sie über die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen. Sofern in dieser Datenschutzerklärung nicht anders angegeben, gelten folgende Rechtsgrundlagen:

 

1. Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO ergibt sich aus unseren berechtigten Interessen, die sich aus den oben aufgeführten Zwecken zur Datenerhebung ergeben. Dabei nutzen wir die erhobenen Daten niemals, um Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen.

 

2. Zusätzlich setzen wir beim Besuch unserer Website Cookies sowie Analysedienste ein. Nähere Erläuterungen dazu finden Sie unter den Ziffern 4 und 5 dieser Datenschutzerklärung.

 

Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO werden ebenfalls berücksichtigt. Des Weiteren gilt die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Für die Wahrung unserer berechtigten Interessen greifen wir auf die Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zurück. Im Fall lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

 

 

5. Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Weitergabe von Daten

 

Im Rahmen unserer Datenverarbeitung arbeiten wir gegebenenfalls mit anderen Personen oder Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) zusammen. Jegliche Offenlegung, Übermittlung oder Zugriff auf Daten erfolgt nur unter bestimmten Bedingungen:

 

1. Gesetzliche Erlaubnis: Die Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist. Zum Beispiel kann eine Datenübermittlung an Zahlungsdienstleister gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich sein.

 

2. Einwilligung: Wir geben Daten nur weiter, wenn Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO erteilt haben.

 

3. Berechtigte Interessen: Die Weitergabe kann auch auf Grundlage unserer berechtigten Interessen erfolgen, wie z. B. beim Einsatz von Beauftragten oder Webhostern, gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

 

4. Rechtliche Verpflichtungen: Wenn eine rechtliche Verpflichtung zur Weitergabe besteht, beispielsweise gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, wird dies beachtet.

 

5. Vertragserfüllung: Die Weitergabe von Daten kann auch erforderlich sein, um Vertragsverhältnisse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO abzuwickeln.

 

Wenn wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten beauftragen, geschieht dies gemäß den Bestimmungen eines Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO.

 

Wir legen großen Wert darauf, Ihre persönlichen Daten zu schützen. Daher erfolgt die Weitergabe nur unter strenger Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen und unter Wahrung Ihrer Rechte und Interessen.

 

 

6. Cookies und ihre Verwendung

Auf unserer Website verwenden wir Cookies, darunter hauptsächlich Session-Cookies, um die Benutzererfahrung zu verbessern und unsere Dienste zu optimieren. Hierbei handelt es sich um kleine Dateien, die Ihr Browser automatisch erstellt und auf Ihrem Endgerät gespeichert werden, wenn Sie unsere Seite besuchen. Diese Cookies enthalten keine Viren, Trojaner oder sonstige Schadsoftware und richten keinen Schaden auf Ihrem Endgerät an.

 

1. **Arten von Cookies**: Cookies können temporär oder permanent sein. Session-Cookies werden nach dem Verlassen unserer Seite automatisch gelöscht, während permanente Cookies auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. Wir verwenden hauptsächlich Session-Cookies, um Informationen über Ihre Nutzung zu speichern.

 

2. **Zwecke der Verwendung**: Die Verwendung von Cookies dient mehreren Zwecken. Zum einen dienen sie dazu, die Nutzung unseres Angebots für Sie angenehmer zu gestalten, indem sie zum Beispiel bereits besuchte Seiten erkennen und Einstellungen speichern. Zum anderen ermöglichen sie uns, die Nutzung unserer Website statistisch zu erfassen und für Sie zu optimieren.

 

3. **Rechtsgrundlage**: Die Verarbeitung der durch Cookies gesammelten Daten erfolgt zur Wahrung unserer berechtigten Interessen und der Dritter gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO.

 

4. **Einstellungen und Deaktivierung**: Die meisten Browser akzeptieren Cookies automatisch, aber Sie haben die Möglichkeit, die Speicherung von Cookies zu kontrollieren. Sie können Ihren Browser so konfigurieren, dass keine Cookies gespeichert werden oder Sie vor dem Anlegen eines neuen Cookies benachrichtigt werden. Die vollständige Deaktivierung von Cookies kann jedoch dazu führen, dass Sie nicht alle Funktionen unserer Website nutzen können.

 

Wir verwenden keine Third-Party-Cookies, sondern setzen Cookies hauptsächlich für interne Zwecke ein. Technisch notwendige Cookies zur Funktionalität der Webseite können nicht über unser Consent Tool deaktiviert werden, jedoch haben Sie die Möglichkeit, dies über die entsprechenden Browser-Einstellungen zu tun.

 

7. Hosting

 

Unser Hosting-Anbieter stellt die folgenden Leistungen zur Verfügung:

 

- Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen

- Rechenkapazität

- Speicherplatz und Datenbankdienste

- Sicherheitsleistungen

- Technische Wartungsleistungen

 

Diese Dienste werden genutzt, um den Betrieb dieses Onlineangebots zu gewährleisten.

 

Im Rahmen dieser Dienste verarbeiten wir oder unser Hosting-Anbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten sowie Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebots. Diese Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Bereitstellung dieses Onlineangebots gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO in Verbindung mit Artikel 28 DSGVO (Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags).

 

 

8. Analyse-Tools und Tracking-Maßnahmen

 

Um eine bedarfsgerechte Gestaltung und die fortlaufende Optimierung unserer Website sicherzustellen, setzen wir verschiedene Tracking-Maßnahmen ein. Diese Maßnahmen dienen auch dazu, die Nutzung unserer Website statistisch zu erfassen und unser Angebot für Sie zu optimieren. Die Nutzung dieser Tools erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO und ist daher als berechtigtes Interesse anzusehen.

 

1. **Google Analytics**: Wir nutzen Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc., um die Nutzung unserer Website zu analysieren und unser Angebot zu verbessern. Google Analytics verwendet Cookies, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und eine Analyse der Benutzung der Website ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung der Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Dabei wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Die von Google Analytics erfassten Daten werden nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern. Wir weisen jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall möglicherweise nicht alle Funktionen unserer Website vollumfänglich nutzen können. Sie können auch die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie das Browser-Add-on zur Deaktivierung von Google Analytics herunterladen und installieren oder auf diesen Link klicken. Weitere Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit Google Analytics finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google.

 

Wir setzen die Analyse-Tools ein, um unser Onlineangebot zu verbessern und die Bedürfnisse unserer Nutzer besser zu verstehen. Sollten Sie Fragen oder Bedenken bezüglich der Verwendung dieser Tools haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

9. Präsenz in sozialen Medien und auf Video-Plattformen**

 

Wir pflegen Online-Präsenzen in verschiedenen sozialen Netzwerken und Plattformen, um mit unseren Kunden, Interessenten und Nutzern zu kommunizieren und sie über unsere Dienstleistungen zu informieren. Beim Besuch dieser Plattformen gelten die Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien der jeweiligen Betreiber. Sofern nicht anders in unserer Datenschutzerklärung angegeben, verarbeiten wir die Daten der Nutzer, die mit uns innerhalb dieser Plattformen interagieren, wie beispielsweise das Verfassen von Beiträgen auf unseren Präsenzen oder das Senden von Nachrichten.

 

10.Social Media und Video-Plattformen

 

Wir nutzen eine Vielzahl von Social Media Plattformen sowie Video-Plattformen auf unserer Website, um unsere Inhalte einem breiteren Publikum zugänglich zu machen und unsere Filmproduktion zu fördern. Die Nutzung dieser Plattformen erfolgt gemäß Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO, da der werbliche Zweck hinter dieser Nutzung als berechtigtes Interesse im Sinne der DSGVO betrachtet wird. Die Verantwortung für den datenschutzkonformen Betrieb liegt beim jeweiligen Anbieter.

 

a) **Facebook**: Zur Personalisierung nutzen wir Social-Media-Plugins von Facebook, wie den „LIKE“ oder „TEILEN“-Button. Wenn Sie eine Seite unseres Webauftritts aufrufen, die solche Plugins enthält, stellt Ihr Browser eine direkte Verbindung zu den Servern von Facebook her. Die Informationen werden an Facebook in den USA übertragen und dort gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung von Facebook.

 

b) **Vimeo**: Zur Integration von Videos verwenden wir Vimeo-Plugins. Dabei wird eine Verbindung zu den Vimeo-Servern hergestellt, um das Plugin anzuzeigen. Die übermittelten Daten werden von Vimeo gespeichert und können Ihrem Benutzerkonto zugeordnet werden, wenn Sie bei Vimeo eingeloggt sind. Weitere Informationen zum Datenschutz durch Vimeo finden Sie in der Datenschutzerklärung von Vimeo.

 

c) **Google Maps**: Durch die Einbindung von Google Maps können wir interaktive Karten auf unserer Website anzeigen. Die Informationen werden an Google übertragen und dort gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz durch Google finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google.

 

d) **Instagram**: Auf Instagram verwenden wir ebenfalls Social Plugins, die eine direkte Verbindung zu den Servern von Instagram herstellen. Die gesammelten Daten werden in den USA gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz durch Instagram finden Sie in der Datenschutzerklärung von Instagram.

 

e) **TikTok**: Um unsere Inhalte auch auf TikTok zu teilen, nutzen wir diese Plattform, die von TikTok Inc. betrieben wird. Die Interaktion mit TikTok-Plugins ermöglicht es uns, unsere Inhalte einem breiteren Publikum zugänglich zu machen. Dabei werden Daten an TikTok übertragen und dort gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz durch TikTok finden Sie in der Datenschutzerklärung von TikTok.

 

f) **Twitch**: Wir bieten Live-Streaming-Inhalte über Twitch an. Twitch ist eine Plattform der Twitch Interactive, Inc., mit Sitz in San Francisco, USA. Durch die Nutzung von Twitch werden Daten an Twitch übertragen und dort gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz durch Twitch finden Sie in der Datenschutzerklärung von Twitch.

 

 

11. Verlinkte Websites Dritter

 

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir keine Kontrolle über die Inhalte von Websites haben, auf die von unserer Website aus verlinkt wird. Wir haben auch keinen Einfluss auf die von den verlinkten Websites verwendeten Cookies und die Verarbeitung personenbezogener Daten. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, die Datenschutzbestimmungen der verlinkten Websites zu konsultieren, um sich über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren.

 

 

12. Widerspruchs- und Widerrufsrecht

 

Gemäß Art. 21 DSGVO haben Sie das Recht, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen, wenn diese auf Grundlage berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO erfolgt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Widerspruch gegen Direktwerbung gerichtet ist. Im Falle eines Widerspruchs gegen Direktwerbung steht Ihnen ein generelles Widerspruchsrecht zu, das ohne Angabe weiterer Gründe von uns umgesetzt wird.

 

Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an datenschutz@markenfilm.group oder tag@sterntag.com.

 

13. Betroffenenrechte gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

 

Sie haben folgende Rechte:

 

Gemäß Art. 15 DSGVO können Sie Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. Dies umfasst Angaben zu Verarbeitungszwecken, Empfängern, geplanter Speicherdauer, sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch. Sie können ebenfalls Auskunft über das Bestehen eines Beschwerderechts sowie die Herkunft Ihrer Daten verlangen.

 

Gemäß Art. 16 DSGVO haben Sie das Recht auf unverzügliche Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten.

 

Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, es sei denn, eine Verarbeitung ist zur Wahrung rechtlicher Pflichten oder zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen erforderlich.

 

Gemäß Art. 18 DSGVO haben Sie das Recht, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzuschränken, wenn deren Richtigkeit bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist oder Sie Widerspruch eingelegt haben.

 

Gemäß Art. 20 DSGVO können Sie Ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten oder deren Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen verlangen.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO können Sie Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen.

 

Gemäß Art. 77 DSGVO haben Sie das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Sie können sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes, Arbeitsplatzes oder unseres Firmensitzes wenden.

 

14. Sicherheit Ihrer Daten

 

Während Ihres Besuchs auf unserer Website verwenden wir das gängige SSL-Verfahren (Secure Socket Layer) in Verbindung mit der höchsten Verschlüsselungsstufe, die Ihr Browser unterstützt. Üblicherweise handelt es sich um eine 256-Bit-Verschlüsselung. Sollte Ihr Browser diese nicht unterstützen, verwenden wir die 128-Bit-v3-Technologie. Sie erkennen eine verschlüsselte Übertragung anhand des geschlossenen Schlosssymbols in der Statusleiste Ihres Browsers.

 

Darüber hinaus setzen wir angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre Daten vor unbeabsichtigter oder vorsätzlicher Manipulation, teilweisem oder vollständigem Verlust, Zerstörung oder unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsvorkehrungen werden kontinuierlich entsprechend dem Stand der Technik verbessert.

Terms & Conditions

Allgemeine Auftragsbedingungen und Erläuterungen zu diesem
Produktionskostenangebot
Auftragsbedingungen, Geltungsbereich Die in diesem Produktionskostenangebot
enthaltenen allgemeinen Auftragsbedingungen und Erläuterungen, einschließlich der
Bedingungen und Hinweise bei den einzelnen Kalkulationsposten vorne im Angebot
(gemeinsam die „Auftragsbedingungen“) gelten verbindlich und ausschließlich. Der
Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich nach Maßgabe dieser
Auftragsbedingungen. Gewerke/Dritt-Dienstleister/Serviceproduktion, Drehorte/Locations
für einen spezifischen Auftrag etc, Regie-Interpretation (Treatment/DI) und ggf
drehlogistische Überlegungen - gleichgültig ob schriftlich oder in mündlicher Form
mitgeteilt - (nachfolgend gemeinsam „vertrauliche Informationen“ bzw. „vertrauliches
Material“) sind streng vertraulich zwischen der Agentur, dem Kunden und der anbietenden
Filmproduktion zu behandeln und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Alle Recht
und das Eigentum an den vertraulichen Informationen und vertraulichem Material stehen
ausschließlich der APES Production GmbH zu. Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen
des Auftraggebers und/oder der Agentur (einschließlich interner Richtlinien des
Auftraggebers und/oder der Agentur wie Reisekostenrichtlinien oder Bedingungen für die
Abgabe eines Angebots oder Pitch-Teilnahmebedingungen etc.) werden nicht
Vertragsbestandteil und werden vom Auftragnehmer nicht anerkannt, es sei denn, der
Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dieses
Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der
Auftragnehmer in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers mit
der Leistungserbringung beginnt.
Abzugssteuern gemäß § 50a EStG
Zu der Abzugssteuer gemäß §50a gehören Vergütungen/Einkünfte die beim
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für beispielsweise künstlerische, sportliche, artistische
und unterhaltende Darbietungen im Inland, sowie Vergütungen/Einkünfte aus
Rechteüberlassungen und aus der Verwertung von Rechten (Urheberrechte,
Verwertungsrechte, Know-how, Patente, etc.), die nach dem 31. Dezember 2013 beschränkt
Steuerpflichtigen zufließen, so zum Beispiel ausgezahlt werden. Die Steuer entsteht zu
Zeitpunkt, in dem die Vergütung dem Leistungserbringer (Gläubiger der Vergütung) zufließ
(§ 50a Abs. 5 S. 1 EStG). Mit der Entstehung der Steuer hat der Leistungsempfänger
(Schuldner der Vergütung) den Steuerabzug vorzunehmen. Der Steuerabzug erfolgt auf
Rechnung des Gläubigers der Vergütung, da dieser der Steuerschuldner ist. Die in einem
Kalendervierteljahr einbehaltene Steuer hat der Schuldner der Vergütung bis zum zehnten
Tag des folgenden Monats anzumelden und an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
abzuführen.
Angebotsbasis
Bei diesem Angebot handelt es sich um ein Festpreisangebot, dem eine Mischkalkulation
basierend auf einem Werkvertrag (gemäß §§ 631 ff. BGB) zu Grunde liegt. Wir möchte
darauf hinweisen, dass sich die Produktion das Recht vorbehält, innerhalb des Budgets in
einem vertretbaren Rahmen und zu einem der Sache dienlichen Zweck ohne vorherige

Rücksprache Umschichtungen vorzunehmen. Wir lehnen bei einem Festpreis-
Werkvertragsangebot einen Audit/eine Buchprüfung ab. Hat der Auftragnehmer eine

Abweichung von Drehbuch, Storyboard oder Weisungen des Auftraggebers mündlich mit
dem Auftraggeber abgesprochen, die zur Einhaltung des Produktionsplans eilig umgesetzt

werden muss, kann der Auftragnehmer die Einigung über die entsprechende Absprache,
inkl. etwaiger einhergehender Zusatzkosten auch innerhalb angemessener Frist schriftlich
dokumentieren. Diese Frist ist in der Regel gewahrt, wenn dem Auftraggeber eine E-Mail
mit dem Inhalt der Absprache binnen 48 Stunden nach der entsprechenden Absprache/
Einigung zugeht.
Vertraulichkeit, Herangehensweise und Umsetzungsvorschläge der Produktion und des
Regisseurs
Alle Konzepte, Herangehensweisen und Umsetzungsvorschläge der APES Production
GmbH und des Regisseurs für die Umsetzung des hier angebotenen Projektes, als auch die
in diesem Angebot kalkulierten Summen für Leistungen, technische/nicht-technische Daten,
Muster, Zusammenstellungen, Prozesse, Zeichnungen, Pläne, Bilder, Fotos, Texte, Grafiken
Layouts, Moods, Protokolle, Notizen, Ideen, Entwürfe und/oder Know-how sowie sonstige
Dokumente und Informationen, einschließlich Informationen über mögliche
Produktionsspezifika wie mögliche Die Weitergabe, Mitteilung oder sonstig
Zugänglichmachung von vertraulichen Informationen und vertraulichem Material an Dritte
und auch an sog. Inhouse-Produktionen des Kunden und/oder der Agentur und/oder die
Umsetzung des Projekts mit Dritten und/oder Inhouse-Produktionen unter Nutzung der
vertraulichen Informationen oder vertraulichem Material - gleichgültig ob in Gänze oder nur
teilweise - ist untersagt. Die vertraulichen Informationen und vertrauliches Material sind
jeweils mit erheblichem finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden, und kommt de
vertraulichen Informationen und vertraulichem Material für sich genommen wirtschaftlicher

Wert zu. Jede Verletzung der voraufgeführten Verpflichtungen zur Vertraulichkeit und Nicht-
Verwendung führt zu einem direkten oder indirekten Verlust oder Schaden de

Auftragnehmers. Verletzt der Kunde und/oder die Agentur eine der voraufgeführten
Verpflichtungen zur Vertraulichkeit und/oder Nichtverwendung, so wird der Kunde und/ode
die Agentur dem Auftragnehmer für jeden einzelnen Fall einer Verletzung eine
Vertragsstrafe in Höhe von mind. 25.000 EUR bezahlen. Die Vertragsstrafe wird auf etwaige

Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers aus der Verletzung der Vertraulichkeits-
und Geheimhaltungsverpflichtungen nicht angerechnet. Die weitere Erfüllung de

Geheimhaltungs- und Nichtverwendungspflichten bleibt von der Verpflichtung zur Zahl
einer Vertragsstrafe und/oder Schadensersatz unberührt.
Pitchkosten
Gemäß den mit dem GWA und all seinen Mitgliedern gleichermaßen geteilten
„Handlungsempfehlungen Pitches“ weisen wir darauf hin, dass, sofern das Projekt nach
dem Pitch nicht zustande kommt, jede am Pitch beteiligte Produktion ein „Honorar bei
Komplettausfall“ zusteht. Die Höhe des Honorars ist abhängig vom Aufwand des Pitches
und sollte im Vorfeld zwischen der Agentur bzw. dem Kunden und der Produktion definier
werden, beläuft sich aber auf 4.000 EUR netto. Für nähere Hinweise verweisen wir auf
unser Merkblatt „Handlungsempfehlungen Pitches“, das diesem Anschreiben anhängt.
Rechtmäßige Ausschreibung im Sinne eines fairen Angebots
Grundlage dieses Angebots ist die Teilnahme an einer rechtmäßigen Ausschreibung im
Sinne eines fairen Wettbewerbs frei von Interessenkonflikten der ausschreibende
Werbeagentur. Das bedeutet, dass kein/e weitere/r Mitbewerber/-in ein mit der
ausschreibenden Agentur unmittelbar oder mittelbar verbundenes Unternehmen ist bzw.
dass die APES Production GmbH nicht unwissentlich gegen eine In-House-Produktion

pitcht. Für nähere Hinweise verweisen wir auf unser Merkblatt „Handlungsempfehlungen
Pitches“, das diesem Anschreiben anhängt.
Regieverfügbarkeit
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Verfügbarkeit des Regisseurs / der
Regisseurin bis zu der finalen Beauftragung nicht garantiert werden kann. Sollte de
Regisseur/die Regisseurin zum Zeitpunkt der finalen Beauftragung nicht (mehr) verfügba
sein, z.B. weil sich der Produktionszeitraum des Projekts mit dem Produktionszeitraum
eines anderen Projekts überschneidet, für das der Regisseur/die Regisseurin gebucht
wurde, werden wir Sie umgehend darüber informieren und mit Ihnen gemeinsam nach einer
adäquaten, alternativen Lösung suchen.
Timing
Das Produktions-Timing (inkl. Postproduktion) hängt diesem Angebot an und ist Bestandteil
des Angebots. Sollte es auf Seiten des Kunden oder der Agentur zu Änderungen bzw.
Änderungswünschen kommen (inhaltlich, zeitlich, örtlich etc.), würden wir die hierfür
eventuell anfallenden Mehrkosten schnellstmöglich eruieren und entsprechend mitteilen.
Die Einhaltung von vertraglich vereinbarten Fristen muss angepasst werden, wenn
Änderungswünsche des Auftraggebers eine Veränderung des Terminplans verursachen.
Leistungs- bzw. sonstige Termine sind nur dann verbindlich, wenn a) der Auftragnehmer
Leistungs- bzw. sonstige Termine als verbindlich schriftlich bestätigt hat und b) der Kunde
seine Mitwirkungspflichten vollumfänglich und ordnungsgemäß erfüllt hat und c) es nicht z
Abweichungen von Terminen z.B. aufgrund von Änderungswünschen des Kunden
gekommen ist. Wir weisen darauf hin, dass wir grundsätzlich keine Fixtermine akzeptieren.
Crew-, Equipment- und sonstige Optionen für den Dreh
Wir weisen darauf hin, dass der Kameramann/-frau, die Crew, Motive (zum Beispiel:
spezielle Straßen, Häuser, Wohnungen, Studios, etc.), Darsteller/-innen und Tiere (speziell
gewünschte Darsteller/-innen, Kinder, Tiere vor der Kamera, etc.), technische
Schlüsselkomponenten (zum Beispiel: Russian-Arm, Ultimate-Arm, Helicopter, Drohnen,
Kamerasysteme, etc.) und andere in unserem Angebot berücksichtige Anforderungen bis
zur finalen Auftragsvergabe lediglich optiert werden können und ggf. von andere
Produktionen gebucht werden. In so einem seltenen, aber nicht unmöglichen Fall werden
wir Sie schnellstmöglich informieren und bestmögliche alternative Realisierungskonzepte
mit ihnen abstimmen, behalten uns aber vor, dann eventuell entstehende Mehrkosten zu
berechnen bzw. von unserem Angebot zurückzutreten.
Bildnutzungsrechte Regie und Kamera
Für den Fall, dass während der Dreharbeiten entstandene Bilder und/oder Bilder aus dem
gedrehten Filmmaterial in weiteren Medien als bewegtem Bild verwendet werden, fallen
unter Umständen neben den Nutzungsrechten für die Darsteller/-innen / Bildinhalte auch
Nutzungsrechte für die Regie und den Kameramann/die Kamerafrau an. Dies ist
insbesondere der Fall, wenn Motive oder Szenen außerhalb des geplanten Shootingboards
und zusätzlich zu den gebrieften ‚Deliverables’ von dem Filmteam für andere
Verwendungszwecke hergestellt werden. Die entsprechenden Kosten werden eruiert und
dem Auftraggeber/der Auftraggeberin zeitnah mitgeteilt.
Allgemeine Informationen zu Darsteller/-innen

Grundsätzlich möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir keine Exklusivität auf
die Darsteller/-innen anfragen, d.h. dass es gegebenenfalls sein kann, dass im PPM
verabschiedete Darsteller/-innen in der Zukunft eventuell auch in einem Spot für ein
anderes Produkt zu sehen sein könnten. Selbstverständlich werden im Casting realisierte
oder angekündigte aktive Werbung der vergangenen 3 Jahre zum Castingzeitpunkt
abgefragt und in der Ausschreibung zum Casting mit besonderem Nachdruck geprüft, ob
der/die Darsteller/-in in der Vergangenheit an Werbung für ein direktes Konkurrenzprodukt
beteiligt war. Die passiven Archivrechte sind davon unberührt. Für die Richtigkeit der von
Agenten/-innen/ Darstellern/Darstellerinnen gemachten Angaben übernehmen wir jedoch
keine Gewähr und haften nicht für Schäden jedweder Art, die durch eventuelle
Falschangaben entstehen.
Drehzeiten mit Kindern/Jugendlichen
Bei Filmaufnahmen mit Kindern/minderjährigen Jugendlichen gelten strenge gesetzliche
Auflagen, die befolgt werden müssen. Diese Auflagen variieren von Land zu Land.
Deutschland gelten derzeit die nachstehenden Auflagen: Es ist erforderlich, rechtzeitig vo
dem Dreh bei der für die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen (bis zur Beendigung
der Vollzeitschulpflicht) zuständigen Aufsichtsbehörde (richtet sich nach dem Firmensitz de
Produktionsfirma) eine Genehmigung für die Kinder zu beantragen. Da
Genehmigungsverfahren in Deutschland nimmt in der Regel zwischen 10 und 14 Tagen in
Anspruch. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind nicht möglich. Auch sind kein
nachträglichen Bewilligungen möglich. Bei Dreharbeiten im Ausland müssen sowohl die in
Deutschland als auch die im Ausland am jeweiligen Drehort geltenden Gesetze vor Ort
beachtet und eingehalten werden. Für den Genehmigungsvorgang sind zurzeit folgende
Unterlagen erforderlich: • Vollständig ausgefüllter Genehmigungsantrag mit Eckdaten zur
geplanten Beschäftigung (Einsatzdauer, Drehorte etc.) • Einverständniserklärung der Eltern
bzw. der/des Sorgeberechtigten für die Dreharbeiten • Ärztliche Gesundheitsbescheinigung
für die Kinder, die nicht älter als 3 Monate alt sein darf • Bestätigung der Schule, dass die
Teilnahme des Kindes bei den Dreharbeiten das schulische Fortkommen des Kindes nicht
beeinträchtigt. Außerdem ist die maximale Arbeitszeit für Kinder/Jugendliche gesetzlich
vorgegeben. In Deutschland dürfen Kinder/Jugendliche wie folgt bei Filmarbeiten
teilnehmen: • Für Kinder unter drei Jahren ist jede Form der Beschäftigung, d.h. auch die
gestaltende Mitwirkung in Filmen und Fernsehsendungen, bei Werbeaufnahmen usw.

grundsätzlich verboten. Von diesem Beschäftigungsverbot gibt es auch keine Ausnahme-
bzw. Genehmigungsmöglichkeit. Werden Kinder unter drei Jahren im Rahmen von Film-,

Fernseh- und Fotoaufnahmen eingesetzt, ist dieses von Seiten des Jugendarbeitsschutzes
nur möglich, wenn von ihnen keine aktive Beteiligung gefordert und sie lediglich in ihrer
natürlichen Lebensäußerung fotografiert oder gefilmt werden. Nur in diesem Fall handelt
sich nicht um eine Beschäftigung. Es obliegt den Eltern des Kindes das Wohl des Kindes bei
den Dreharbeiten einzuschätzen. • Kinder im Alter zwischen drei und sechs Jahren (vor
dem sechsten Geburtstag) dürfen bis zu maximal zwei Stunden täglich in der Zeit zwischen
08.00 Uhr und 17.00 Uhr arbeiten. Die Zeit am Set ist auf drei Stunden begrenzt (inkl. der
Arbeitszeit) beginnend mit dem Eintreffen am Set. • Kinder im Alter ab sechs Jahren un
Jugendliche bis zur Beendigung der Vollzeitschulpflicht dürfen bis zu maximal drei Stunde
täglich in der Zeit zwischen 08.00 Uhr und 22.00 Uhr arbeiten. Die Zeit am Set ist auf 5
Stunden begrenzt (inkl. der Arbeitszeit) beginnend mit dem Eintreffen am Set. • Fü
Jugendliche, welche die Vollzeitschulpflicht beendet haben, aber noch nicht 18 Jahre al
sind, gilt keine behördliche Genehmigungspflicht und dürfen diese Jugendlichen bi
maximal acht Stunden täglich (fünf Tage/Woche) bis längstens 23:00 Uhr arbeiten, ihnen ist
eine tägliche Freizeit von mindestens zwölf Stunden zu gewähren und unterliegt deren
Beschäftigung einem generellen Sonntags-Arbeitsverbot. • Bei Dreharbeiten in

Deutschland mit ausländischen Kindern gilt deutsches Jugendschutzarbeitsrecht, also auch
bei ausländischen Kindern besteht die Genehmigungspflicht. • Bei Dreharbeiten mi
deutschen Kindern im Ausland sind in jedem Fall die deutschen Vorschriften einzuhalten.
Hinzu kommen die Begebenheiten der lokalen Gesetzgebung im jeweiligen (Dreh-)Land.
Sprecher/-innen und Gagen und Buyouts
Die Gagen und Buyouts der Sprecher/-innen basieren auf der aktuellen GDS-Liste
(Gagenliste deutscher Sprecher/-innen). Sollte die Gage der/des nach Casting
ausgewählten Sprecher(s/-in) von dieser Liste abweichen, werden die Differenzen zzgl. alle
Agenturprovisionen, Sozialabgaben und Handlungskosten nachberechnet. Insbesondere
gut gebuchte Synchronsprecher/-innen aus dem Spielfilm- & Serienbereich berechne
standardmäßig Sondergagen, insbesondere dann, wenn sie die Synchronstimme
international bekannter Schauspieler/-innen sind. Wir behalten uns auch hier vor, Ihnen die
entsprechenden Mehrkosten zu berechnen, sollten Sie wünschen, mit einem/r Sprecher/-in
aus diesem Bereich zu arbeiten.
Buyouts und Folgebuyouts - Nutzungsrechte der Darsteller/-innen, Präzisionfahrer/-
innen, Stuntleute, Testimonials, Sprecher/-innen, Komponisten, Musiker/-innen, des
Archivmaterials, etc.
Kalkulationsgrundlage für dieses Angebot inklusive der Leistung des Rechteerwerbs und
der Vereinbarung von Folge-Buyouts ist, dass sämtliche Folge-Buyouts entsprechend der
Branchenübung, der Produktion nach den dafür üblichen Bedingungen zu vergüten sind.
Der Buyout-Zeitraum startet mit der ersten Schaltung in einem Medium in einem Land.
Sollte die Nutzung nicht spätestens 4 Wochen nach geplanten on Air stattfinden, sind di
Darsteller nicht mehr an etwaige Sonderregelungen - soweit mit diesen ausdrücklich solche
Sonderregelungen ausdrücklich vereinbart wurden -, auch und vor allem im Bezug auf
Konkurrenzprodukte gebunden, es sei denn, es wird explizit etwas anderes verhandelt und
schriftlich vereinbart. Insbesondere ein versetzter Beginn des Buyout-Zeitraums für
unterschiedliche Medien und Länder bedarf einer schriftlichen Absprache bereits im
Castingprozess. Nachträgliche Änderungen nach der Castingausschreibung können zu
einem Recast oder ggf. Veränderungen der Castingbedingungen führen. Etwaige
Mehraufwendungen werden nachberechnet. Vorverhandelte Optionen wandeln sich
automatisch in für den Kunden kostenpflichtige Buyouts, wenn nach Ablauf de
eingekauften Buyout-Zeitraums weiter geschaltet wird (hierzu reicht die Schaltung auch
einen (1) Tag nach Ablauf der Rechtezeiträume aus). Dazu ist eine einmalige Schaltung in
einem beliebigen Medium ausreichend, um das Gesamtbuyout geltend machen zu können.
Es bedarf keiner weiteren schriftlichen Anfrage seitens Kunde oder Agentur. Der Kunde und
die Agentur verpflichten sich den Erstschalttermin der Produktion mitzuteilen, u
entsprechend die Rechteinhaber darüber zu informieren. Bei jeder Überschreitung der
vereinbarten Nutzungsdauer (Buyout-Zeiträume) entstehen auch ohne vorverhandelte

Optionen in jedem Fall Ansprüche der betroffenen Rechteinhaber. Für jede Buyout-
Überschreitung haftet ausschließlich der Werbungtreibende. Wir überwachen di

Einhaltung der vereinbarten Buyout-Zeiträume nicht. Wir haften nicht für Buyout-
Überschreitungen und werden etwaige Ansprüche Dritter an die Werbungtreibenden

weiterleiten und den entstandenen Aufwand seitens des Auftragnehmers in Rechnung
stellen. Wir möchten an dieser Stelle explizit darauf hinweisen, dass sich der Kunde, wenn
der Spot nach Ablauf des Buyout-Zeitraums weiterhin on Air sein sollte, gegenüber den
betroffenen Darstellern/der betroffenen Darstellerin und den Mitwirkenden, aber auch
gegenüber, schadensersatzpflichtig macht. Selbstverständlich können wir für Sie jederzei
über eine Verlängerung der bereits erworbenen Buyouts verhandeln. Soweit der

Auftragnehmer den Auftraggeber auf dessen Wunsch beim Nacherwerb erweiterter Rechte
unterstützt, schuldet der Auftragnehmer lediglich sein redliches Bemühen, nicht jedoch den
Erfolg solcher Vermittlungsbemühungen. Sollte es zu einer Weiternutzung ohne vorherige
Rechteklärung kommen, wird sich die APES Production GmbH auf Wunsch des Kunden um
eine Vermittlung zwischen Werbungtreibendem und Darsteller/-innen und/oder anderen
Mitwirkenden bemühen.
Komparsen/Komparsinnen
Wir möchten darauf hinweisen, dass bei dem Einsatz von Komparsen/-innen darauf zu
achten ist, dass diese nur als Komparsen/-innen zählen, wenn die einzelnen Personen nicht
erkennbar sind. Sollten auf Wunsch des Auftraggebers Gesichter im finalen Schnit
erkennbar sein im Sinne einer Zuordnung zu einer bestimmten Person, werden die Gagen
und Buyouts mindestens auf das Niveau eines Featured-Extra angehoben. Diese
Mehrkosten werden wir dann entsprechend zzgl. unserer Produktionshandlungskosten
nachberechnen.
Präzisionsfahrer/-innen & Stuntpersonen
Alle Präzisionsfahrer/-innen sind als Fahrer/-innen/Stuntpersonen, nicht als sichtbare
Featured-Ext-ras, kalkuliert und dürfen auf dem gedrehten Material nicht als Person
erkennbar sein. Sollten die Präzisionsfahrer/-innen/die Stuntpersonen wider Erwarten doch
erkennbar sein, müssten Buyouts gezahlt werden oder das Gesicht in der Postproduktion
unkenntlich gemacht werden. Wir behalten uns vor, den Auftraggebern die entsprechenden
Mehrkosten zu berechnen. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass im Ausland,
insbesondere, aber nicht ausschließlich, den USA und Kanada einige Präzisionsfahrer und
Stuntpersonen garantierte Buyouts bekommen, unabhängig davon, ob die im Bild zu
erkennen sind oder nicht. Diese beruhen auf ihre darstellerische Leistung im Stunt oder den
Fahraufnahmen selbst und sind nicht an eine visuelle Erkennbarkeit der Person geknüpft.
Postproduktion Cut-Downs
Wir weisen darauf hin, dass sich Cut-Downs nur aus dem Material der längsten zur
Verfügung stehenden Fassung bedient, d.h. es wird für diese Versionen kein zusätzliches
Material gedreht oder in der Postproduktion nachbearbeitet.
Logos, Titel, Artwork, Charts, Schriften, Titel- und Displayvorlagen
Wir gehen davon aus, dass sämtliche benötigten Logos, Grafiken, Titel, Artwork, Charts
Schriften, Titel- und Displayvorlagen etc. zum Schnitt kostenfrei gesetzt und in onlinefähiger
Qualität vom Kunden oder der Agentur angeliefert werden. Weiter- und Nachbearbeitungen
der Vorlagen, das Setzen von Titeln, Grafiken, Charts, Schriften, Logos etc. wird, sofer
nicht Bestandteil der Kalkulation, gesondert nachberechnet.
Bildversionen von links- in rechtsgelenkte Fahrzeuge im Zuge der Postproduktion
Für die Umsetzung von Bildversionen von links- in rechtsgelenkte Fahrzeuge im Zuge der
Postproduktion benötigen wir zwingend die CAD-Daten für das zu bearbeitende/die zu
bearbeitenden Fahrzeug(e) (Name des Fahrzeugmodels). Wir gehen davon aus, dass der
Kunde oder die Agentur entsprechenden CAD-Daten (als 3D-Daten) inkl. der
Fahrzeugtexturen (Karosserie aus allen Blinkwinkeln und der gesamten Innenausstattung)
und den Daten der Felgen und Reifen in einem mit unserer Postproduktion abgestimmten
Format aufbereitet vor Beginn der Postproduktion anliefert

Verlagerung der Postproduktion
An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass eine spätere Verlagerung der
Postproduktion zu anderen Postproduktionshäuser in dem angebotenen Budget nicht
enthalten ist und somit kostenpflichtig wäre. Die Produktion hält sich in so einem Fall vo
den entstehenden Kosten frei, d.h. der Auftraggeber hat die dann entstehenden
Mehrkosten zu tragen. Hinzu kann es zu Mehrkosten bzw. Komplikationen bei
aufwändigeren Postarbeiten kommen, da ggf. Daten sich nur in der bei der beauftragten
Postproduktion befindlichen „Arbeitspipeline“ bearbeiten lassen
Making-of & Stand- bzw. Setfotos

Soweit der Auftraggeber bei den Dreharbeiten Stand- bzw. Setfotos oder ein sog. Making-
of herstellen lässt, wird er alle (Persönlichkeits-)Rechte/Rechte am eigenen Bild der auf

diesen Aufnahmen abgebildeten Personen, die dem Auftraggeber nicht ausdrücklich durch
o.g. Darsteller-Buyouts eingeräumt werden, wie auch alle sonst im Zusammenhang mit der
Anfertigung der Stand- bzw. Setfotos oder Making-ofs geschützten Rechte (z.B.
Urheberrechte) Dritter, die von diesen Film- oder Fotoaufnahmen betroffen werden un
nicht ausdrücklich durch o.g. Darsteller-Buyouts eingeräumt sind, eigenständig einholen
und klären und den Auftragnehmer insoweit auch von allen etwaigen Ansprüchen Dritter
freistellen. Sollten einzelne Personen nicht ihr Einverständnis für das Making-of geben,
dürfen diese Personen nicht im Making-of vorkommen/verwendet werden, auch nicht im
Bildhintergrund. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis und erkennt an, dass es allen am Set
befindlichen Personen frei steht, ihr Recht am eigenen Bild nicht zu übertragen bzw. in di
Anfertigung der Film- und Fotoaufnahmen für Stand- bzw. Setfotos nicht einzuwilligen. Eine
allgemeine Verpflichtung zur Teilnahme am Making-of bzw. Mitwirkung an der Herstellun
von Stand- bzw. Setfotos durch reine ‚Set-Anwesenheit’ ist ausgeschlossen.
Offline Schnitt – Remote
Was bedeutet Remote Schnitt: Dabei kann es sein, dass die Regie den Schnitt aus einer
anderen Stadt (evtl. auch außerhalb Deutschlands) überwacht und leitet, während der Editor
in XXX die eigentlichen Schnittarbeiten durchführt. Die Schnittabnahme mit dem Kunden
und der Agentur würde dann in XXX durchgeführt werden, wobei die Regie per Video- oder
Telefonkonferenz dazu geschaltet wird, der Editor aber vor Ort ist und ggf. die Agentur- und
Kundenwünsche (Schnittänderungen) ausführen würde. Eine weitere Möglichkeit ist, dass
die Regie und der Editor gemeinsam den Schnitt in einer anderen Stadt (evtl. auch
außerhalb Deutschlands) durchführen. Die Schnittabnahme mit dem Kunden und der
Agentur würde dann in XXX von einem zusätzlichen Editor durchgeführt werden, wobei die
Regie per Video- oder Telefonkonferenz dazu geschaltet wird. Der Editor in XXX würde
dann ggf. die Agentur- und Kundenwünsche (Schnittänderungen) vor Ort ausführen.
Bei Abschluss von Versicherungen durch vorgegebene Versicherungsunternehmen (z.B.
Rahmenvertragspartner von Kunde oder Agentur) ist zu beachten:
Wir empfehlen die Konzeption und den Abschluss von Versicherungen mit der
Vertragsversicherung unseres Vertrauens. Sofern der Kunde oder die Agentur die Auswahl
der Versicherung nicht uns bzw. unserem Versicherungspartner überlässt, sondern eine
abweichende Weisung erteilt, weisen wir auf das Folgende hin: Die Vorgabe/Weisung ist
eine Ausführungsanweisung gem. § 645 BGB und eine Abweichung von der Empfehlung
des Produzenten, den Versicherungspartner seines Vertrauens mit der Konzeption, dem
Abschluss und - im Schadensfall - mit der Schadensabwicklung zu betrauen. Für Nachteile,
die dem Kunden durch diese Anweisung entstehen, ist der Produzent (APES Production

GmbH) nicht verantwortlich. Sonderaufwand im Falle der Schadensabwicklung, der
aufgrund der Anweisung entsteht, ist dem Produzenten gesondert zu vergüten, zzgl. der
Produktionshandlungskosten. Die vom/von der Auftragnehmer/-in abzuschließende
Versicherung erstreckt sich hinsichtlich eines Abbruchs oder Ausfalls der Produktion auf die
Fälle, in denen der Abbruch weder vom/von der Auftraggeber/-in veranlasst wurde, noch
auf einen Fall von Force majeure zurückgeht. Der/die Auftragnehmer/-in stellt sicher, dass
der/die Auftraggeber/-in neben dem/der Auftragnehmer/-in als Begünstigte(r) von
Produktionsausfall- und Negativversicherung genannt wird. Eine Vorausabtretung von
Versicherungsleistungen vom/von der Auftragnehmer/-in auf den/die Auftraggeber/-in
findet nicht statt
Rechte an Fremdmarken, technischen Patenten, Architektur, Design, Kunst, Möbel,
Kleidung, Schmuckstücken, Tattoos etc. – durch Kunden gestellt und/oder explizit
gewünscht.
Die Einholung, Klärung und der Einkauf aller evtl. notwendigen Rechte von Dritten,
insbesondere aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Designrechte, Markenrechte,
Bildrechte, etc., für die im Film dargestellten/gezeigten (Fremd-)Marken, technischen
Patenten, Werke der Architektur, Produkte, Designs, Kunst/Kunstwerke, Möbel, Kleidung,
Schmuckstücken die vom Kunden gestellt werden und/oder deren Integration vom Kunden
explizit gewünscht werden sowie sichtbare Tattoos von durch den Kunden gestellte
Darsteller/-innen obliegt alleine dem Kunden bzw. dessen Agentur und ist durch den
Kunden oder die Agentur vorab zu klären und ggf. einzukaufen. Der/die Auftragnehmer/-in
übernimmt insoweit keine Haftung bzw. Gewähr und übernimmt auch keine Prüfungs-,
Rüge- und/oder Beratungspflicht in Bezug auf vom Kunden beigestellte bzw. gewünscht
Darsteller/-innen und Materialien/Werke/Designs/Gegenstände und dergleichen. Der Kunde
und seine Agentur haften für ggf. entstehende Schäden und Folgen und stellen den/die
Auftragnehmer/-in auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die gegen den/
die Auftragnehmer/-in erhoben werden frei. Die Verpflichtung zur Freistellung beinhalte
neben eventuellen Personal- und Materialkosten auch die Kosten für eine angemessene
Rechtsverteidigung und zzgl. der Produktionshandlungskosten, zu Lasten des
Werbungtreibenden. Eventuelle Mehrkosten für eine digitale Verfremdung kritischer
Elemente auf Wunsch des Kunden stellen wir zzgl. unserer Produktionshandlungskosten in
Rechnung.
Eigendarstellung
Der/die Auftragnehmer/-in und die an der Produktion beteiligten Filmschaffenden dürfe
die vertragsgegenständlichen Materialien inkl. Logo des Kunden und Kunden als
Absender/-in in branchenüblicher Art und Weise (dies beinhaltet u.U. auch einen Director’s
Cut) und in branchenüblichem Umfang zu Eigenwerbungszwecken in allen Medien und für
Einreichungen bei Wettbewerben verwenden. Die Darstellung beinhaltet insbesondere
Eigendarstellungszwecke auf Musterrollen und den Webseiten der Filmschaffenden, dere
Repräsentanten und Produzenten, zeitlich unbegrenzt.
Covid-19:
1. Soweit dem Werbefilmproduzenten die Vertragserfüllung aufgrund von Umstände
erschwert oder unmöglich wird, die er nicht zu vertreten hat und dadurch
Mehrkosten entstehen oder wenn die Leistung dauerhaft unmöglich wird, haftet er
nach den gesetzlichen Vorschriften soweit es sich um Risiken handelt, die ihrer Art
nach versicherbar sind. Für nicht versicherbare Risiken für die die Versicherungen

nach ihren AGB typischerweise keine Haftung übernehmen, haftet der
Werbefilmproduzent dagegen nicht. Dies gilt insbesondere für Pandemie-Risike
(z.B. Covid-19) und das sog. Schlechtwetterrisiko.
2. Soweit sich ein nach Absatz 1 nicht übernommenes Risiko abzeichnet, wird der
Werbefilmproduzent den Auftraggeber unverzüglich informieren und Maßnahme
zur Schadensminderung vorschlagen. Er ist verpflichtet, mit der Sorgfalt eine
Kaufmanns die bisherigen Investitionen des Auftraggebers in das laufende Projekt
zu schützen und Möglichkeiten aufzuzeigen, den Abbruch zu vermeiden und
eventuelle Mehrkosten für die Nachholung von Leistungen gering zu halten.
3. Der Auftraggeber wird im Fall des Absatz 1 unverzüglich eine Weisung erteilen, ob
das Projekt abgebrochen werden oder die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt
ggf. unter anderen Bedingungen nachgeholt werden soll. Soweit er die Nachholung/
Verschiebung von Leistungen anordnet, übernimmt er hierfür die notwendigen
Mehrkosten. Der Werbefilmproduzent ist zur Nachholung verpflichtet, sobald
Auftraggeber die Übernahme der Mehrkosten verbindlich zusagt und angemessene
Kostenvorschüsse leistet. Entscheidet der Auftraggeber, dass das Projekt
abgebrochen wird, kann der Werbefilmproduzent die Freistellung von alle
Verpflichtungen verlangen, die er bis zur Abbruchentscheidung eingegangen ist
sowie die auf diese Freistellung kalkulierten Deckungsbeiträge (Markup) für seine
bereits erbrachten Leistungen.
Steuern, Sozialabgaben und Registrierungspflicht bei Auslandsreise
Wir versichern, dass die jeweiligen Bestimmungen bezüglich Steuern, Sozialabgaben und
sonstigen vorgeschriebenen Abgaben im Zusammenhang mit dieser Produktion
eingehalten und dass diese Zahlungen rechtmäßig abgeführt werden.
Künstlersozialversicherung (KSV) / Künstlersozialkasse (KSK)
Die Künstlersozialversicherung (KSV) ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in
Deutschland. Sie ermöglicht freischaffenden Künstlern/Künstlerinnen und Publiziste
Publizistinnen einen Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. I
Gegensatz zu freiwillig versicherten Selbstständigen zahlen die freischaffenden Künstler
innen und Publizisten/-innen bei der Künstlersozialversicherung (KSV) nur einen dem
Arbeitnehmeranteil entsprechenden Beitrag. Als Künstler und Künstlerin werden die in der
Bildenden Kunst (inklusive Baukunst, Bildhauerei, Malerei, Zeichnung, Grafik, Fotogra
sowie das Kunsthandwerk), der angewandten Kunst (inklusive Architektur, Innenarchitektur,
Grafikdesign, Industriedesign, Kunstgewerbe, Modedesign), der darstellenden Kuns
(inklusive Theater-Schauspiel, Film-Schauspiel, dem Musiktheater (inklusive Oper, Operette,
Musical, Singspiel), dem Bühnentanz, dem Film, der Kleinkunst (inklusive Chanson, Comedy,
Erzählkunst, Figurentheater, Kabarett, Pantomime, Rezitation, schwarzes Theater,
Stegreiftheater, Varieté, Zirkus, Artistik), dem Tanz (inklusive Bühnentanz, Ballett, modern
Dance, zeitgenössischer Tanz, Eurythmie), der Medienkunst (inklusive Filmkunst,
Videokunst, Klangkunst, Digitale Kunst/Computerkunst), der Konzeptkunst (inklusive
Aktionskunst und Objektkunst), sowie der Literatur und der Musik kreativ tätigen Menschen
bezeichnet. Die als Arbeiten bezeichnete Erzeugnisse künstlerischen Schaffen
hervorbringen. Für die Versicherungsveranlagung und die Beitragserhebung ist die
Künstlersozialkasse (KSK) zuständig. Sie ist eine unselbständige, jedoch haushalts- und
vermögensmäßig gesonderte Abteilung der Unfallversicherung Bund und Bahn. Die
Deutsche Rentenversicherung ist für die Prüfung der rechtzeitigen und vollständigen
Entrichtung der Künstlersozialabgaben zuständig. Der einheitliche Abgabesatz wird jährlich
nach dem aufzubringenden Beitragsvolumen der Künstlersozialkasse (KSK) ermittelt.

Mehrwertsteuer, Angebotswährung
Wie ausgewiesen, verstehen sich alle Beträge des Kostenvoranschlags in Euro. Alle Kosten
verstehen sich exklusive der gültigen Mehrwertsteuer von zurzeit 19% und vorbehaltlich
eines endgültigen Briefings, PPMs
Schlechtwetter
Wir weisen darauf hin, dass wir für keinen Dreh eine Wettergarantie geben können.
Eventuell anfallende Schlechtwetterkosten gehen zu Lasten des Vertragspartners. Gerne
bieten wir auf Nachfrage eine Versicherung bei einem spezialisierten Versicherer an
(kostenpflichtig). Es empfiehlt sich grundsätzlich vor allem bei einem überwiegenden Teil
Außenszenen oder wetterabhängigen Szenen ein Budget für den Fall eines Wettertages
oder aufzufangende Mehrleistungen aufgrund der Wettersituationen einzuplanen. Vor allem
in Zeiten eines sich permanent und schnell ändernden Klimas sind langjährige Statistiken
nicht mehr aussagekräftig. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass ein(e)
entscheidungsbefugte(r) Vertreter/-in des Kunden vor Ort bei der Produktion die
Berechtigung haben muss, in einem solchen Szenario die Entscheidungen über
Verschiebung, Wettertag, Überstunden oder Nachdreh zusammen mit der verantwortlichen
Agentur und dem/der Produzenten/Produzentin zu treffen
Abnahme
Die Produktion bedarf der Abnahme durch den/die Auftraggeber/-in und zwar einmal nach
Vorführung der Rohschnittfassung (Offline-Fassung) und ein weiteres Mal nach Vorführu
des Masters. Sofern das Werk aus mehreren Filmen besteht, können auch Teilabnahmen
erfolgen. Enthält die Produktion computergenerierte Effekte, dann können auc
Zwischenabnahmen erfolgen. Die Abnahme erfolgt nach Absprache in den Räumen des/der
Auftragnehmers/Auftragnehmerin oder in zur Abnahme geeigneten Räumen bei
entsprechenden Dienstleistern. Die jeweilige Abnahme der Rohschnittfassung erstreckt
sich auf die künstlerische, technische Gestaltung sowie auf die Übereinstimmung mit den
verbindlichen Festlegungen des/der Auftraggebers/Auftraggeberin. Die jeweilige Abnahme
des Masters erstreckt sich auf die Bildendfertigung inkl. ggf. Titel, graphische Arbeiten,
computergenerierte Effekte und Animationen sowie auf die Ton- und Bildqualitä
(insbesondere auf die Farbabstimmungen). Verweigert der/die Auftraggeber/-in nach einer
Abnahmevorführung die Abnahme der Leistung, hat er/sie dies dem/der Auftragnehmer/-in
schriftlich und unter derart detaillierter Darlegung der Gründe für die
Abnahmeverweigerung mitzuteilen, dass dem/der Auftragnehmer/-in die unverzügliche
Nachbesserung, zu der der/die Auftraggeber/-in dem/der Auftragnehmer/-in immer
vorrangig Möglichkeit geben wird, ohne Weiteres möglich ist. Unterbleibt eine solche
Mitteilung gilt die betreffende Leistung mit Ablauf des zweiten Werktages nach de
Abnahmevorführung als abgenommen.
Mängel/Nachbesserung/Gewährleistung
Der/die Auftragnehmer/-in wird die Nachbesserung solcher Teile des Films vornehmen,
deren Gestaltung nicht vertragsgerecht sind, weil sie wesentlich vom endgültig
verabschiedeten Drehbuch/Storyboard, wie im PPM bzw. durch verbindliche spätere
Weisungen endgültig festgelegt wurden, abweichen. Der/die Auftraggeber/-in kann
Nachbesserungen verlangen, wenn die Ausführung des Films nicht speziellen, dem/der
Auftragnehmer/-in bei Auftragserteilung bekannten und vereinbarten
Wiedergabebedingungen für Bild und Ton angepasst ist.

Visa für Darsteller/-innen
Je nach Herkunftsland eines Darstellers/einer Darstellerin und/oder der Wahl des Drehortes
bzw. -landes ist es möglich, dass ein Visum beantragt werden muss. Auf den damit
verbundenen Prozess haben wir als Produktion keinerlei Einfluss. Für den Fall eine
verweigerten Visums bzw. einer verweigerten Einreise am Zielland übernehmen wir keine
Haftung. Sollte ein(e) Darsteller/-in bereits vor dem PPM verabschiedet werden müssen, um
ein Visum termingerecht zu beantragen/eine Buchung zu garantieren, obliegt es Ihnen, der
Agentur und dem Kunden sicherzustellen, dass entscheidungsbefugte Vertreter des
Kunden und Auftraggebers termingerecht an der Darstellerauswahl (Castentscheidung)
teilnehmen. Sollten Darsteller/-innen und/oder Testimonials direkt über den Kunden/die
Agentur gebucht werden, obliegt es diesen, den Einreiseprozess zu begleiten und die
termingerechte Teilnahme des Darstellers/der Darstellerin und/oder Testimonials zu
garantieren. Für etwaige daraus resultierende Verzögerungen oder Ausfälle übernehmen
wir keine Haftung. D.h. wir, die APES Production GmbH, haften in diesem Fall ausdrücklich
nicht für Drehverzögerungen, Mehrkosten und auch nicht für weitere mögliche Folgen, wie
zum Beispiel einen Drehausfall, einen Drehabbruch, Nichterscheinen des Testimonials auf
Messen, Shows oder anderen Anschlussbuchungen etc.
Verträge mit Dienstleistern und Subunternehmern und Auditing
Dem/der Auftragnehmer/-in steht es frei, im Rahmen der Erbringung der vertraglich
vereinbarten Leistungen Subunternehmer/-innen einzusetzen, soweit er/sie die Erfüllung
seiner/ihrer Vertragspflichten (oder wesentlicher Teile seiner/ihrer Vertragspflichten) ni
im Ganzen auf Dritte überträgt. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass
Verträge, die von uns mit Dienstleistern/Dienstleisterinnen und Subunternehmern/
Subunternehmerinnen sowie Darstellern/-innen, Künstlern/-innen, deren Agentur und
ähnlichen abgeschlossen werden, u.a. der Vertraulichkeit/Geheimhaltung unterliegen und
nicht gegenüber dem Kunden und der Agentur offengelegt werden, bzw. dass kein
Einsicht in diese Verträge gewährt werden kann und keinerlei Recht auf ein Auditing bzw.
Buchprüfung, auch nicht durch externe Prüfer, besteht.
Exklusivität
Der Auftragnehmer/-in ist frei, jederzeit auch für Kunden tätig zu werden, die mit dem/der
Auftraggeber/-in in einem Konkurrenzverhältnis stehen. Der/die Auftraggeber/-in kann aus
solchen Tätigkeit keine Rechte ableiten, insbesondere steht dem/der Auftraggeber/- in
deswegen kein Kündigungsrecht zu. Der/die Auftragnehmer/-in wird jedoch jederzeit die in
dieser Situation erforderlichen, besonderen Treue-, Fürsorgeund insbesondere
Geheimhaltungspflichten zum Schutz der Interessen seiner/ihrer Auftraggeber/-inne
beachten.
Haftung des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen
sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers,
der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflicht
sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin, seiner/ihrer gesetzliche
Vertreter/-innen oder Erfüllungsgehilfen/-innen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sin
solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf de
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht

wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die voraufgeführten
Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter/-innen und
Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht
werden. Die voraufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der/die
Auftragnehmer/-in einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die
Beschaffenheit übernommen hat. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibe
unberührt.
Abbruch der Produktion
Sollte es nach Auftragserteilung auf Wunsch des Auftraggebers/der Auftraggeberin zu
einem Abbruch der Produktion kommen, so gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung des
§ 648 BGB. Danach erhält der/die Produzent/-in die vereinbarte Vergütung abzüglich der
Aufwendungen, die aufgrund des Abbruchs vermieden werden konnten. Kosten, die zum
Zeitpunkt des Abbruchs bereits angefallen oder vertraglich zugesichert sind und nicht mehr
eingespart werden können (wie etwa Ausfallgagen der Crewoder interne Ressourcen),
bleiben in vollem Umfang erstattungsfähig. Abzüge wegen der Möglichkeit der
Verwendung von eigenen Ressourcen für andere Projekte kommen aufgrund der
besonderen Verhältnisse bei der Werbefilmproduktion nicht in Betracht. In Abweichung zu
gesetzlichen Regelung wird zugunsten des Auftraggebers ein Nachlass auf den kalkulierten
Deckungsbeitrag gewährt, wie folgt:
• Abbruch nach Auftragserteilung bis einschließlich 14 Tage vor Drehbeginn:
Reduzierung auf 60 % des Deckungsbeitrags
• Abbruch später als 14 Tage vor Drehbeginn: 100 % Deckungsbeitrag Es wird
unterstellt, dass die vereinbarte Vergütung einen Deckungsbeitrag von 25,00 % der
Gesamtherstellungskosten (ohne Umsatzsteuer) beinhaltet. Zusätzlich zu diesem
Deckungsbeitrag werden alle entstandenen Kosten, wie etwa Ausfallgagen und
interne Ressourcen, in voller Höhe berechnet und in Rechnung gestellt.
Verband deutscher Werbefilmproduzente
Die APES Production GmbH n ist Mitglied im Verband deutscher Werbefilmproduzenten
der als „Sektion Werbung“ mit Sitz in Hamburg/Deutschland zu dem Gesamtverband
„Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen e.V.“ mit Sitz in Berlin/Deutschland
gehört und somit auch Mitglied im „Commercial Film Producers of Europe (CFP-E“) mit Sitz
in London/Großbritannien ist. Die Produzentenallianz ist eine unabhängige
Interessenvertretung der deutschen Produzenten von Film-, Fernseh- und anderen
audiovisuellen Werken. Sie repräsentiert die wichtigsten deutschen
Produktionsunternehmen und ist damit der maßgebliche deutsche Produzentenverband. Im
nationalen und im internationalen Rahmen tritt die Produzentenallianz gegenüber Politik,
Verwertern, Tarifpartnern und allen Körperschaften der Medien- und Kulturwirtschaft für die
Belange der Produzenten ein. Der Verband fordert und fördert Kreativität, Qualität und
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Werbefilmbranche und versteht sich als die Stimm
der Mitglieder. Der Verband sieht sich als Anlaufstelle, Sprachrohr, Berater und Vermittler
der Interessen aller Filmproduzenten und Postproduktionshäuser.

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